Schreiben vom 15. März 2020

Aussetzung des regulären Schulbetriebs – ergänzende Informationen

In Ergänzung zum Schreiben vom 13. März 2020 betreffend die Aussetzung des regulären Schulbetriebs wurde das nachstehende Schreiben mit weiteren Informationen am 15. März 2020 an alle Schulleiterinnen und Schulleiter verschickt.

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

in Ergänzung zu meinem Schreiben vom Freitag betreffend die Aussetzung des regulären Schulbetriebs möchte ich Ihnen heute noch folgende Informationen zukommen lassen und Sie um Beachtung und entsprechende Umsetzung bitten. Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, sich ebenfalls an diesem Schreiben zu orientieren.

Zunächst möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, warum wir mit der Aussetzung des Schulbetriebs eine so radikale Maßnahme ergreifen:

Sie hat den Zweck, soziale Kontakte so weit wie möglich zu minimieren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gleichwohl werden die Schulen am Montag noch einmal geöffnet, damit Schülerinnen und Schüler im Bedarfsfall wichtige persönliche Gegenstände oder benötigte Lernmaterialien abholen können. Auch an diesem Tag gilt es nun, soziale Kontakte deutlich zu reduzieren, wozu jede und jeder Einzelne auch persönlich Verantwortung übernehmen kann und sollte. Deshalb soll an diesem Tag das Zusammentreffen größerer Personengruppen in der Schule vermieden werden – das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte.

Sofern Schülerinnen und Schüler von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Schule noch einmal zu betreten, sollten sie diesen Aufenthalt möglichst kurz halten und sich nicht in größeren Gruppen versammeln. Den Landeselternbeirat haben wir dazu ebenfalls um Unterstützung gebeten. Wir haben die Bitte weitergegeben, über die dort etablierten Kommunikationskanäle die Eltern entsprechend zu informieren, damit diese die Situation und die damit verbundenen Anforderungen ihren Kindern sachgemäß und altersgerecht erläutern können.

Da es Ziel der Maßnahme ist, jeden Einzelnen und vor allem bestimmte Risikogruppen so effektiv und umfassend wie möglich zu schützen, gibt es von der Aussetzung des Schulbetriebs nur eine einzige Ausnahme, und zwar zum Zwecke der Sicherung der Infrastruktur in unserem Land für die sogenannten „kritischen Bereiche“. Für die Beschäftigten dieser besonderen Berufsgruppen (siehe Anlage) wird deshalb eine Notfallbetreuung eingerichtet. Sofern Ihnen nicht bekannt sein sollte, ob die Eltern der Schülerinnen und Schüler zum berechtigten Personenkreis gehören, stellen wir Ihnen das beigefügte Formblatt zur Verfügung, welches zum einen die „Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur“ ausweist und zum anderen von den betreffenden Erziehungsberechtigten und deren Arbeitgebern ausgefüllt werden sollte. Eine weitere Ausnahme wird für Lehrkräfte eröffnet, deren Einsatz als Aufsicht in der Notbetreuung zwingend erforderlich ist und die keine private Betreuung für ihre eigenen Kinder organisieren können. Sie dürfen ihre eigenen Kinder in die Notbetreuung mitbringen.

Ich bitte Sie daher, sowohl unter Ihren Lehrkräften und sonstigem Personal als auch unter den Eltern um Verständnis dafür zu werben, warum wir die Notbetreuung ausschließlich auf diese Berufsgruppen beschränken. Lehrkräfte werden sich ggf. genauso um eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind aktuell in einer außergewöhnlichen Situation, die so wahrscheinlich kaum jemand in unserem Land je erlebt hat. Wir müssen an die Solidarität aller appellieren. Bei der Kinderbetreuung werden sicherlich auch private Netzwerke wie Familie, Freunde, Nachbarn etc. aktiviert werden müssen. Die Lage ist für niemanden aktuell leicht. Aber wir tragen nun vorrangig die Verantwortung dafür, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Vor dieser notwendigen Aufgabe müssen andere Dinge zurückstehen.

Sicherstellung einer Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6, deren beide Eltern (oder ein alleinerziehender Elternteil) in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, muss
– wie im Schreiben vom 13. März erläutert – eine Notbetreuung gewährleistet werden. Die Notbetreuung sollte in möglichst kleinen Gruppen erfolgen. Die Gruppengröße bestimmt sich in Abhängigkeit von der Raumgröße sowie einer Abstandsregelung von ein bis zwei Metern. Demzufolge sollte die Gruppengröße bei gängiger Klassenraumgröße unter zehn Schülerinnen und Schülern liegen. Die Notbetreuung soll während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten erfolgen – am Nachmittag also entsprechend dem bislang an der Schule vorhandenen Ganztagsangebot. Auch in den Osterferien dürfen – soweit dort regelmäßige Betreuungsangebote vorgesehen waren – nur die Kinder der Notbetreuung in Betreuung genommen werden.

Die Räume sollten bitte mehrmals am Tag für einige Minuten bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Dies trägt dazu bei, die Konzentration von Keimen in der Luft zu verringern. Außerdem verbessert regelmäßiges Lüften das Raumklima und verhindert das Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute.

Im Übrigen gelten selbstverständlich auch hier die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes:

  • Handhygiene
  • Abstand halten
  • Husten-/ Schnupfenhygiene

In Ergänzung zu meinen im Schreiben vom 13. März getroffenen Aussagen zu Unterrichtsgängen teile ich mit, dass der Durchführung von Unterrichtsgängen mit den o.g. Kleingruppen im Freien, also an der frischen Luft („gemeinsamer Spaziergang“ im Park, im Wald etc.) keine Bedenken entgegenstehen, da sich das Virus dort schlechter überträgt als in geschlossenen Räumen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (insbesondere zu einem ausreichenden Abstand und zur Meidung von Menschenansammlungen) sind auch im Freien zu beachten.

Welches Personal kann in der Notbetreuung eingesetzt werden?

  • Für die Notbetreuung können grundsätzlich alle vorhandenen Personalressourcen genutzt werden, also Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) sowie sonstige Fachkräfte, die im Ganztagsbereich tätig sind.
  • Für Personal ab einem Alter von 60 Jahren und alle, bei denen eine Grunderkrankung (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere sowie Krebserkrankungen) vorliegt, sowie Personen mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken) kann ein etwaiger Einsatz in der Notbetreuung nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
  • Lehrkräfte an Gymnasien, die für die Aufsicht im Rahmen der Abiturprüfungen eingesetzt werden, dürfen nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden.

Hinweise zum digitalen Lernen zum Weiterbetrieb des Unterrichts

  • Viele Schulen im Land nutzen schon heute diverse Möglichkeiten des digitalen Lehrens und Lernens. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass noch nicht an allen Schulen die technischen und pädagogischen Voraussetzungen für den digitalen Unterricht gegeben sind. Da, wo diese Möglichkeiten aber vorhanden sind, können und müssen sie in den kommenden Wochen auch genutzt werden.
  • Nachdem Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Dinge und Lernmaterialien aus den Schulen abgeholt haben, soll der Montag auch dafür genutzt werden, dass Schulleitungen und Lehrkräfte sich über Möglichkeiten des digitalen Lernens und Teleunterricht austauschen sowie weitere Überlegungen anstellen, wie beispielsweise über Telefonketten, Mailverteiler oder soziale Medien Anregungen zum häuslichen Arbeiten weitergegeben werden können.
  • Zu Ihrer Unterstützung haben wir weitere Anregungen zum digitalen Lernen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie unter dem Thema „Corona“ eingestellt.

Weitere Fragen und Themen

Das Landesabitur soll nach aktueller Lage am Donnerstag mit den ersten Prüfungen beginnen. Auch hier wird zu beachten sein, dass die Prüfungsgruppen klein gehalten und größere Gruppen ggf. geteilt werden müssen, um den notwendigen Abstand sicherzustellen. Detaillierte Infos mit weiteren Hinweisen zum Landesabitur folgen in einem weiteren Schreiben an die Schulen mit gymnasialer Oberstufe.

Aus der Aussetzung des Schulbetriebs ergeben sich in der Folge mit Sicherheit weitere Detailfragen (bspw. zum Umgang mit Pflichtpraktika, den zentralen Abschlussprüfungen im Haupt- und Realschulbereich, Leistungsbewertungen etc.), die einer einheitlichen Klärung bedürfen. Diese werden wir in weiteren Schreiben an die Schulleitungen und/oder auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums beantworten.

Bitte senden Sie uns weiterhin Fragen zu, die sich in Ihrem Arbeitskontext aktuell stellen. Wir stellen die entsprechenden Antworten fortlaufend in einer FAQ-Liste zusammen.

Erlauben Sie mir abschließend noch einige persönliche Worte. In der Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder die Erfahrung machen dürfen, wie sehr gerade Sie in den Schulleitungen und auch Ihre Kolleginnen und Kollegen sich mit den verantwortungsvollen Aufgaben identifizieren, die mit der Fürsorge für die Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Ich bin deshalb sicher, dass wir gemeinsam auch diese durch höhere Gewalt gestellten Aufgaben meistern werden. Ich weiß uns dabei von der Überzeugung getragen und verbunden, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler auch bei der Bewältigung dieser in jüngster Zeit nie dagewesenen Herausforderungen auf uns verlassen können.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz