Prof. Dr Lorz Schreiben vom 13.03.2020 Aussetzung des regulären Schulbetriebs

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

 

ich bedanke mich bei Ihnen sehr herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen Geleistete! Mein Eindruck ist, dass die hessischen Schulen mit großer Umsicht handeln. Bitte geben Sie diesen Dank auch an Ihre Schulgemeinde weiter.

Der Prozess um die Ausbreitung des Coronavirus entwickelt sich bedauerlicherweise sehr dynamisch. Wie Sie wissen, hat sich die Zahl der vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert. Die Maßnahmen in den umliegenden Ländern wurden verschärft. Aufgrund dieser Entwicklungen hat das Kabinett heute beschlossen, den regulären Schulbetrieb bis zu den Osterferien ruhen zu lassen. Dies schließt auch Praktika außerhalb der Schule ein. Die Maßnahme dient insbesondere der Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Während dieser Zeit sind wir als Gesellschaft auf einen engagierten Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer angewiesen.

Alternativen zum Präsenzunterricht

Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auf die Zukunft. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll möglichst fortgesetzt werden.

Daher sollen die Schulen am Montag noch einmal geöffnet sein, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen.

Die Schulleitungen bitte ich, sich am Montag mit den Lehrkräften zu beraten, in welcher Art und Weise das Lernen der Schülerinnen und Schüler fortgeführt und wie die unten beschriebene Notbetreuung sichergestellt werden kann.

Bitte bekräftigen Sie (entweder beim persönlichen Zusammentreffen oder auf digitalem Wege) noch einmal, dass Schülerinnen und Schüler selbst zu ihrer Gesunderhaltung beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen und beispielsweise soziale Kontakte deutlich reduzieren.

Anwesenheitspflicht

Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihrem individuellen Stunden- oder Einsatzplan ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte – insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem – mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden.

Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst und behalten ihren Anspruch auf Besoldung bzw. Arbeitslohn. Die aufgrund der Aussetzung des Schulbetriebs nicht durchgeführten Unterrichtsstunden gelten als erteilt.

Sicherstellung einer Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

· Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen findet sich im Anhang.

Sicherstellung der Durchführung des Abiturs und weiterer Abschlussprüfungen

Die Aussetzung des Schulbetriebs steht der Durchführung des Landesabiturs nach heutigem Stand nicht entgegen. Die schriftlichen Prüfungen sollen, wie in unserem Schreiben vom 12.2.2020 dargestellt, durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Durchführung erhalten Sie zeitnah.

Darüber hinaus werden wir flexible Regelungen (z. B. mehrere Nachschreibetermine) anbieten, wonach alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können.

Sonderregelungen zur Leistungsbewertung, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, entwickeln wir derzeit. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht.

Hierzu werden die Schulen durch gesonderte Schreiben informiert.

Absage aller Exkursionen, Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020

Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Ebenfalls sind alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen.

Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Stu-dien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht. Zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht bitte ich Sie, wie folgt vorzugehen:

•     Prüfen Sie, ob es eine Umbuchungsmöglichkeit für einen späteren Zeitpunkt gibt.

•     Machen Sie Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend.

•     Machen Sie geltend, dass ersparte Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden.

Nähere Informationen über die Abwicklung der Kostenerstattung erhalten Sie zeitnah über das zuständige Staatliche Schulamt.

Die Möglichkeit der Kostenübernahme infolge der Absage gilt auch für Ersatzschulen.

Rückkehr aus Risikogebieten

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, sind gehalten, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.

 

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser besonderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz